Ausgerechnet Härtefälle erhalten keine Hilfsgelder
27.04.2021 13:52

„Jede Woche frage ich mich, ob ich meine Praxis nicht besser schliessen sollte.“ Peter N.* fühlt sich ohnmächtig. Seit über 20 Jahren begleitet der Körpertherapeut in der Region Basel Menschen in schwierigen Situationen. Nun steckt er aufgrund der behördlich verordneten Corona-Massnahmen selber in einer ausweglosen Lage. Es droht nichts weniger, als der Verlust seiner Lebensgrundlage.

 

Tropfen auf dem heissen Stein

Der Umsatz von Peter N. ist im Jahr 2020 auf 16'000 Franken Einkommen eingebrochen. Denn aus Angst vor Corona würden die Menschen die körperliche Nähe scheuen, erklärt Peter N. „Darauf basiert aber meine Arbeit.“ Besonders verheerend: Viele Klienten kämen gerne abends vorbei, da sie tagsüber arbeiten. „Doch der Bund stuft viele meiner therapeutischen Ansätze wie Yoga und Meditation als Freizeitbeschäftigung ein“, erklärt Peter N. Und diese seien monatelang nach 19 Uhr verboten gewesen. Zurzeit könne er in der Regel noch ein bis zwei Kunden pro Woche begrüssen.

Nach dem ersten Lockdown erhielt Peter N. als Soforthilfe 3500 Franken. Das reichte für die Praxismiete der ersten paar Monate. „Mein Vermieter kommt mir nicht entgegen, da er selber auch Ausfälle zu verschmerzen hat.“ Seit Frühling 2020 kommen keine staatlichen Hilfen mehr an. Denn Peter N. arbeitet Teilzeit als selbstständiger Therapeut und ist darum nicht AHV-pflichtig. Die Härtefall-Gelder sind jedoch an die AHV gekoppelt – sofern man kein Jahreseinkommen von über 50'000 Franken erwirtschaftet. „Ich habe die kantonalen Behörden um Hilfe gebeten. Doch mehr als Verständnis zeigen und mich zur nächsten Stelle weiterleiten, konnten sie nicht.“

 

Selbstständige in Teilzeit werden in den Ruin getrieben

Die Kopplung an die AHV schliesst alle selbstständig Tätigen mit kleinen Pensen von den Hilfsgelder aus. Das System bodigt Menschen, die in Eigenverantwortung und mit unternehmerischen Mut einen Weg in die Selbstständigkeit bestreiten. Eine solche Härtefall-Regelung verstärkt den Eingriff des Staates in das Grundrecht der Gewerbefreiheit massiv. Willkürlich werden Dienstleistungen als Freizeitbeschäftigung bezeichnet und ab frei gewählten Uhrzeiten verboten. Bei körpernahen Therapien kommt hinzu, dass die übermässig angst- und panikverbreitende Kommunikation der Behörden die Kunden abschreckt.

Peter N. fühlt sich „ausgeliefert und ohne Hoffnung“. Nur dank der finanziellen Unterstützung seiner Partnerin bleibe ihm der Gang auf die Sozialhilfe erspart. Und dies nach über 20 erfolgreichen Berufsjahren.

 

*Name der Redaktion bekannt.