Wir sind es gewöhnt, dass die Gesetzesmühlen langsam mahlen. Ob ein neues Gesetz geschrieben oder ein bestehendes angepasst werden soll, es braucht Geduld. Und nun das. Jetzt haben wir am 13. Juni 2021 doch über ein Gesetz abgestimmt, dass in dieser Form bereits überholt war. Der Gesetzgebungsprozess war für einmal schneller als die direkte Demokratie. Aber Hallo?!, lässt sich da nur sagen. Wie kann denn sowas sein?
Um welchen Text ging es überhaupt?
Gemeint ist das Covid-19-Gesetz. Wegen der Dringlichkeit war es bei der Referendumsabstimmung bereits seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Das Parlament passte das Covid-19-Gesetz bis jetzt in jeder Session an. So kennen wir das in der Schweiz nicht. Die Gegner des Gesetzes warfen dem Bundesrat vor, wesentliche Teile des Gesetzestextes bewusst zu verschweigen. Dieser wiederum stellte sich auf den Standpunkt, dass ja lediglich der Text vom September 2020 zur Abstimmung kommt und folglich auch nur über jenen Text informiert werden müsse.
Das Schweizer Stimmvolk hat das Gesetz trotz der bundesrätlichen Erpressung mit den darin enthaltenden Finanzhilfen mit lediglich 60 Prozent Ja-Anteil angenommen. Mehrere Kantone und viele Gemeinden haben das Covid-19-Gesetz abgelehnt. Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, gegen die Anpassungen vom März – betreffend Impfzertifikat, Vollmachten an den Bundesrat und Überwachung der Bürger – das Referendum zu ergreifen.
Referendum folgt Referendum folgt Referendum...
Dieser Aufforderung kommen nun viele Organisationen nach, darunter die Junge SVP und die Verfassungsfreunde. Die Sammelfrist endet am 8. Juli 2021. Sollte das Referendum zustande kommen, würde die Abstimmung dazu wohl im Dezember 2021 stattfinden. Bis dahin sitzt das Parlament noch mindestens zweimal zusammen und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Anpassungen am Covid-19-Gesetz vornehmen. Das eröffnet neue Referendumsmöglichkeiten.
Während der Sammelfrist für ein Referendum und der Zeit bis zur Abstimmung können also bis zu zwei weitere Referenden lanciert werden. Damit wären zur selben Zeit drei Referenden zum gleichen Gesetz unterwegs. Bis das nächste und das übernächste Referendum zur Abstimmung kommt, kann das Parlament erneut bis zu vier Gesetzesanpassungen vornehmen. Wiederum können vier zusätzliche Referenden auf den Weg gebracht werden.
Direkt ins politische Chaos
Das ist exponentiell und führt ins politische Chaos. Das Gesetz verliert so seine Legitimation. Soll deswegen auf das Sammeln von Unterschriften verzichtet werden? Nein, denn das Referendum ist das einzige Korrektiv in der Schweiz, um auf Bundesebene verfassungswidrige Gesetze zu verhindern. Gefordert wäre Bundesbern! Kommt ein Referendum zustande, müsste im Minimum die Referendumsfrist für alle nachträglichen Anpassungen bis nach der Abstimmung sistiert werden. Richtiger wäre sogar, während dieser Zeit das Gesetz im Parlament gar nicht zur Diskussion zu bringen.
Von Bundesbern kann man in dieser Thematik nichts erwarten. Also bleibt nur die Möglichkeit der Referenden. Wer weiss, vielleicht wird ja das Unterschreiben gegen das Covid-19-Gesetz am Ende genauso alltäglich sein wie das Masketragen.